Fortbildung für Betriebssanitäter
Die bisher erworbenen Kenntnisse und Fähigkeiten werden gefestigt, vertieft und den aktuellen Anforderungen angepasst. Die Fortbildung dient somit der Qualitätssicherung im Aufgabenbereich des Betriebssanitäters.
Einsatzbereiche eines Sanitätshelfers
Sanitätshelfer sind ein wichtiger Bestandteil des Rettungsdienstes bei Großveranstaltungen wie Messen, Konzerten und Sportveranstaltungen. Sie sorgen für die Sicherheit und die medizinische Erstversorgung von Patienten. Als ausgebildeter Sanitätshelfer hat man viele Möglichkeiten der Weiterbildung. Ob Betriebssanitäter, Ausbilder oder Notfallsanitäter, egal welches berufliche Ziel Du anstrebst, wir bereiten Dich darauf vor und legen den Grundstein dafür.
Voraussetzung zur Teilnahme an dieser Fortbildung
- Die abgeschlossene ↗ Grundausbildung zum Betriebssanitäter ist nachzuweisen.
- Die Ausbildung darf nicht länger als 3 Jahre zurückliegen.
- Das Mindestalter beträgt 16 Jahre
- Der Teilnehmer muss gesundheitlich in der Lage sein, die Aufgaben im Sanitäts- und Rettungsdienst zu erfüllen.
Inhalte Fortbildung
Die folgenden Ausbildungsinhalte orientieren sich an den Vorgaben der Berufsgenossenschaften:
- Organisation des betrieblichen Sanitätsdienstes
- Neuerungen
- Erfahrungsaustausch
- Vorgehen am Patienten
- Festigung und Training der Basismaßnahmen bei Vorliegen eines akut lebensbedrohlichen Zustandes
- Schwerpunktthema
Lehrinhalte
- Anatomie/Physiologie
- Krankheitslehre
- Spezialisierung und Festigung der Kenntnisse und Fertigkeiten
- Rechtliche Grundlagen
- Hygiene/Infektionskrankheiten
- Maßnahmen am Notfallpatienten
Ausbildungsdauer & Fortbildung
Die Aus- und Fortbildung zum Betriebssanitäter ist durch die DGUV geregelt. Sie umfasst eine Grundausbildung von 63 UE (1 UE = 45 Minuten) mit anschließender Prüfung und einen Aufbaulehrgang von 32 UE mit anschließender Prüfung.
Nach bestandener Prüfung erhält jeder Lehrgangsteilnehmer ein Zertifikat.
Die Qualifikation zum Betriebssanitäter muss spätestens alle 3 Jahre durch eine Fortbildung (16 UE) aufgefrischt werden. Wird diese Frist nicht eingehalten, erlischt die Befähigung zum Betriebssanitäter.
Hinweise
Für die Ausbildung zum Rettungsassistenten gibt es in Deutschland keine einheitlichen Richtlinien oder staatliche Anerkennungsverfahren.
Bundesländer, Landkreise und verschiedene Organisationen regeln eigenständig die Voraussetzungen für das spätere Tätigkeitsfeld.
Unsere Ausbilder sind Spezialisten auf ihrem Gebiet, nach den Richtlinien der DGUV zertifiziert und überzeugen darüber hinaus durch ihre langjährige Berufserfahrung im Rettungsdienst und bei der Feuerwehr.
Als zugelassener und BG-qualifizierter Ausbildungsbetrieb (BG-Nr.: 8.1854) bieten wir unseren Kursteilnehmern und Auftraggebern abwechslungsreiche Lehrgänge, mit modernem Equipment, bundesweit als Inhouse-Schulung und maßgeschneidert auf den Auftraggeber.