Brandschutz
BEI UNS BRENNT NICHTS AN!
Wir bieten Ihnen Brandsicherheitswachdienst für Gebäude und Veranstaltungen jeglicher Art. Als einer der größten privaten Anbieter bieten wir Ihnen individuell angepasste Feuerwehr-Dienstleistungen.
Sollten Sie für Ihr Unternehmen einen Brandschutzbeauftragten benötigen, aber keinen eigenen ausgebildeten Mitarbeiter hierfür haben, übernehmen wir diese Aufgabe als externer Brandschutzbeauftragter gerne für Sie. Auch bei kurzfristigen Anfragen können wir jederzeit reagieren.
WISSEN, WORAUF ES ANKOMMT!
Lassen Sie sich ein unverbindliches, auf Ihre Firma zugeschnittenes Angebot unterbreiten. (Aufgaben des Brandschutzbeauftragten gemäß DGUV Information 205-003)
SCHNELLIGKEIT, PROFESSIONALITÄT UND ERFAHRUNG
Zu unseren Mitarbeitern gehören erfahrene Feuerwehrfrauen und Feuerwehrmänner, welche über umfangreiche Berufserfahrung verfügen.
Wir bietet die Bereitstellung von zertifizierten Brandsicherheitswachen für folgende Bereiche an:
- bei Ausfall von Sprinkleranlagen
- bei Veranstaltungen
- auf Baustellen
- bei Ausfall von Brandmeldeanlagen (BMA)
BRANDSCHUTZBEAUFTRAGTER FÜR IHR UNTERNEHMEN
Der Brandschutzbeauftragte hat den für den Brandschutz Verantwortlichen eines Betriebes (Arbeitgeber/Unternehmer, Betriebsleiter, Behördenleiter) in allen Fragen des Brandschutzes zu beraten und zu unterstützen. Er ist der zentrale Ansprechpartner in allen Fragen des vorbeugenden und abwehrenden betrieblichen Brandschutzes.
Brand- und Explosionsschutz ist in einem Betrieb nur dann effektiv, wenn die baulichen, technischen, organisatorischen und personellen Brandschutzmaßnahmen aufeinander abgestimmt sind. Eine der wichtigsten betrieblichen Maßnahmen ist die Bestellung eines Brandschutzbeauftragten, wenn dieser nicht ohnehin durch Behörden, Versicherer oder auf Grundlage einer Sonderbauvorschrift gefordert wird.
Der Brandschutzbeauftragte ist Teil des betrieblich-organisatorischen Brandschutzes. Der Schwerpunkt seiner Tätigkeit liegt in der Prävention.
Er ist vom Unternehmer schriftlich zu bestellen und benötigt für die Ausübung seiner Tätigkeit eine spezielle Ausbildung. Die Unternehmerpflichten und Aufgaben in Bezug auf den betrieblichen Brandschutz können auch durch einen extern bestellten Brandschutzbeauftragten erfüllt werden.
Wird ein Brandschutzbeauftragter gesetzlich oder gemäß behördlichen Auflagen zwingend vorgeschrieben, ist gegebenenfalls die Mitteilung an die zuständige Behörde (Bauaufsicht, Branddirektion, usw.) zur Beauftragung eines externen Brandschutzbeauftragten erforderlich.