Brandschutz Bei uns brennt nichts an!
Als einer der größten privaten Dienstleister bieten wir individuelle Brandsicherheitswachdienste für Unternehmen, Gebäude und Veranstaltungen aller Art.
Wir wissen worauf es ankommt
Wenn Sie einen Brandschutzbeauftragten für Ihr Unternehmen benötigen, aber keinen eigenen, dafür ausgebildeten Mitarbeiter haben, übernehmen wir diese Aufgabe gerne für Sie als externer Brandschutzbeauftragter. Auch auf kurzfristige Anfragen können wir schnell reagieren.
Fordern Sie ein unverbindliches, auf Ihr Unternehmen zugeschnittenes Angebot an.
(Aufgaben des Brandschutzbeauftragten nach DGUV Information 205-003)
Schnelligkeit, Professionalität und Erfahrung
Zu unseren Mitarbeitern gehören Feuerwehrfrauen und Feuerwehrmänner, welche über umfangreiche Berufserfahrung verfügen.
Wir bietet die Bereitstellung von zertifizierten Brandsicherheitswachen für folgende Bereiche an:
- bei Ausfall von Sprinkleranlagen
- bei Veranstaltungen
- auf Baustellen
- bei Ausfall von Brandmeldeanlagen (BMA)
Ein Brandschutzbeauftragter für Ihr Unternehmen
Der Brandschutzbeauftragte hat den Brandschutzverantwortlichen eines Betriebes (Arbeitgeber, Unternehmer, Betriebsleiter, Behördenleiter) in allen Fragen des Brandschutzes zu beraten und zu unterstützen. Er ist der zentrale Ansprechpartner für alle Fragen des vorbeugenden und abwehrenden Brandschutzes im Betrieb.
Der Brand- und Explosionsschutz in einem Betrieb ist nur dann wirksam, wenn die baulichen, technischen, organisatorischen und personellen Brandschutzmaßnahmen aufeinander abgestimmt sind. Eine der wichtigsten betrieblichen Maßnahmen ist die Bestellung eines Brandschutzbeauftragten, wenn dieser nicht ohnehin von Behörden, Versicherungen oder aufgrund einer Sonderbauvorschrift gefordert wird.
Der Brandschutzbeauftragte ist Teil des betrieblichen und organisatorischen Brandschutzes. Der Schwerpunkt seiner Tätigkeit liegt in der Prävention.
Er ist vom Unternehmer schriftlich zu bestellen und benötigt für seine Tätigkeit eine besondere Ausbildung. Die Unternehmerpflichten und Aufgaben des betrieblichen Brandschutzes können auch durch einen extern bestellten Brandschutzbeauftragten wahrgenommen werden.
Ist ein Brandschutzbeauftragter gesetzlich oder behördlich vorgeschrieben, ist ggf. die zuständige Behörde (Bauaufsichtsbehörde, Branddirektion etc.) über die Bestellung eines externen Brandschutzbeauftragten zu informieren.